Techniker-Krankenkasse: Machbar, aber nicht mehr einfach
Bisher war die TK die unproblematischste Krankenkasse bei der Kostenerstattung. Seit Frühjahr 2015 sind dort allerdings neue Sitten eingezogen. Sie sind äußerst spärlich, was Informationen angeht. Sie verweisen darauf, dass angeblich keine Unterversorgung bestünde. Ich kann deshalb zur Zeit die TK nicht empfehlen. Man muss mindestens 6 Ablehnungen von Vertragstherapeuten bringen.
Übrigens ist die TK auch die ödeste, wenn es um Epilation geht.
Schwierig ist auch die Securvita. Sie verlangt gar zehn Ablehnungen. Die Siemens-BKK sperrt sich in angeblich „überversorgten“ Gebieten, auch wenn dort keine Behandler aufzutreiben sind, die sich in dem speziellen Fachgebiet (z.B.Trans) auskennen.
Die Barmer erzählt gern, Kostenerstattung wäre verboten. Das ist Quatsch. Wenn man ihnen einen guten Grund für die Dringlichkeit nennt, können sie pötzlich doch.
Bahn-BKK – direkte Abrechnung auf Krankenschein
Nach einer neuen vertraglichen Regelung kann ich mit der Bahn-BKK direkt abrechnen, Überweisung durch einen niedergelassenen Arzt genügt. Ein Nachweis von Unterversorgung (also vergebliches Nachfragen nach Terminen bei Vertragsbehandlern) ist nicht mehr notwendig. Der Modellversuch ist verbunden mit einer (freiwilligen) Erfolgskontrolle: Sie können den Behandler (mich) bewerten. Vier Probestunden gibt es ohne Verpflichtung oder Papierkrieg.
(Verpflichtung gibt es bei mir sowieso nicht. Sie können jederzeit abbrechen. Nur eine Bitte: Kündigen Sie es rechtzeitig an, damit wir einen guten Abschluss finden können. Und Kritik halte ich aus.)
Einige gesetzliche Krankenkassen (z.B. BKKen.. )
Vier Probestunden gibt es vorweg. Aber: Wenn Ihre Kasse nicht zahlt, dann werde ich unter Umständen von Ihnen Geld verlangen. Zahlt sie, dann zahlt sie auch die Probestunden.
Da ich nicht als „Vertragsbehandler“ im Kassensystem arbeite, sind Kostenerstattungen durch Gesetzliche Krankenkassen nur unter besonderen Bedingungen möglich:
1. Sie müssen zu einer/m Kassenbehandler/in zu einer Sprechstunde. Da bekommen Sie eine Diagnose und eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen. (Leider bekommen Sie dadurch nicht automatisch einen Termin – Kassenbehandler sind meist ausgebucht. Sie müssen also weiter suchen. Und passen Sie auf, dass nicht „Akutbehandlung“ oder eine bestimmte Therapierichtung angekreuzt ist – das beschränkt Ihre Wahlmöglichkeiten.)
2. Sie finden keine/n Vertragsbehandler/in, der/die Termine frei hat (sechs Wochen Wartezeit gelten als zumutbar), der/die sich mit Ihrer Problematik auskennt und mit dem/der außerdem auch noch die „Chemie“ stimmt (drei Absagen reichen meist – je nach Krankenkasse verschieden! – aber schreiben Sie auf, wer es war, wann, und welche Gründe die Absage hatte),
3. Sie müssen mit dem/der Sachbearbeiter/in bei der Krankenkasse sprechen und die Dringlichkeit darlegen (ich helfe dabei, u.a. durch Musterbriefe und Sachinformationen – zum Beispiel gibt es einen Flyer zum Thema Kostenerstattung, den die Psychotherapeutenkammer entworfen hat),
4. Sie werden hören, dass die Kasse nicht will oder gar kann – glauben Sie es nicht! Sie können alle, nur einige wollen nicht. (Ich habe sogar schon Lügen gehört, von wegen sie dürften gar nicht. Mumpitz!) Bleiben Sie aufdringlich!
5. Das weitere Verfahren läuft analog der Abrechnung von Vertragsbehandlern: Eine Notwendigkeitsbescheinigung und einen Konsiliarbericht von einem niedergelassenen Arzt, ein Antrag (den Sie unterschreiben), und ein Bericht von mir (den die Krankenkasse nicht zu sehen bekommt, er geht in einem verschlossenen Umschlag an einen unabhängigen Gutachter, und Ihr Name steht nicht drin).
6. Theoretisch müssten Sie das Geld auslegen und es sich von Ihrer Kasse zurück holen, aber Sie können mir auch die Erlaubnis geben, direkt mit Ihrer Kasse abzurechnen.
Bewilligt werden in der Regel 24 bis 60 Sitzungen, eventuell mit Verlängerung bis 100 Stunden. Plus die vier Probestunden.
Beamten-Beihilfe und Privatversicherungen
Auch die Beihilfe macht jetzt oft Probleme. Ganz unterschiedlich sind die Privatversicherungen: Manche sind sehr hartleibig, andere verhalten sich ähnlich wie die Gesetzlichen, andere zahlen ganz ohne Antrag oder Begründung, unter Umständen mit einer kleinen Selbstbeteiligung. Fragen Sie nach.
Berufsgenossenschaften zahlen bei Unfallfolgen – es kommt auf die genauen Umstände an.
Warum mache ich „nur“ Kostenerstattung?
Das Psychotherapeutengesetz von 1997 sollte eigentlich die davor auf Kostenerstattung arbeitenden Behandler/innen ins Abrechnungssystem der Krankenkassen integrieren und ihre Qualifikation sichern. Es ging gründlich schief. Die Kassenärztliche Vereinigung bekam den Auftrag, die Zulassungen zu bearbeiten, und damit wurde der Bock zum Gärtner, denn sie wollte möglichst wenig Konkurrenz. Ich hatte meine Praxis in eine Gegend verlegt, wo es großen Bedarf gab und wenig Behandler. Dann aber verschärfte die KV die Zulassungsregeln, und ich musste wie viele andere Psycholog/innen gerichtlich dagegen vorgehen – und bekam Recht. So wurde ich – vorläufig – Kassenbehandler. Aber dann ging es bis zum Bundessozialgericht, und das beschloss (auf Anraten der KV), dass u.a. keine Zulassung bekommen sollte, wer seine Praxisadresse verändert hatte – „um eine Behandlerschwemme zu verhindern“. Man weiß heute, wo die „Behandlerschwemme“ ist. Wartezeiten von einem halben bis ganzen Jahr sind die Regel, und wenn Sie Pech haben, ist der Behandler nach diesem Jahr dann doch nicht der Richtige für Sie. So wird es für die Krankenkasse viel teurer, wenn die Hilfesuchenden in die Klinik gehen. Und es gibt weiterhin Kostenerstattung.
Auch noch neu: Da ich approbiert bin, kann ich mit den meisten Krankenkassen ohne Probleme abrechnen. (Nachdem Kassenbehandler abgelehnt haben.) Aber einige Kassen (Barmer, Securvita, Mobil-BKK und vor allem die AOK – und neuerdings die TK!) zieren sich und müssen erst an ihren Versorgungsauftrag erinnert werden (also nichts für Leute, die andere Sorgen haben und deshalb Psychotherapie wollen). Und zwar deshalb, weil ich damals nicht die Zulassung und deshalb auch nicht den Arztregistereintrag bekam. Ich hab jetzt die Nase voll und verzichte auf den Arztregistereintrag. Es geht auch ohne, und im Gesetz ist er nicht gefordert.
Und überhaupt:
Wenn Sie eine(n) Behandler(in) suchen – warten Sie nicht, bis der/die in einem halben Jahr Zeit hat. Es könnte sein, dass die „Chemie“ nicht stimmt und Sie dann erneut auf die Suche gehen müssen. Verlangen Sie zumindest ein Vorgespräch oder eine probatorische Stunde.
25.2.2019