Der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) Berlin-Brandenburg hat endlich Umsetzungsrichtlinien vom Dachverband (MDS) bekommen, um die neue S3-Richtlinie anzuwenden. (Die wurde im Oktober 2018 veröffentlicht.)
Bedeutet: Epilation, Logopädie, FFS (Facial Feminisation Surgery = operative Gesichtsangleichung), Adamsapfel-Reduzierung können schon nach einem halben Jahr psychotherapeutischer Begleitung beantragt werden. Minimum für Psychotherapie ist 12 Stunden oder ein halbes Jahr, aber es muss gut begründet werden, dass der Leidensdruck nur mit diesen Maßnahmen zu beheben ist. Für die Genitalangleichung gilt ein Jahr, für Brustaufbau zwei Jahre (nach Beginn der Hormontherapie). Außerdem wichtig: Die Transidentität darf nicht ein Folge von Traumatisierung, Psychose o.ä. sein, sondern muss schon vorher bestanden haben.
Wenn diese Maßnahmen am Beginn der Begleittherapie beantragt werden, können sie abgelehnt werden. Dann bitte Widerspruch einlegen und auf die S3 verweisen. Erst dann kann man auf eigene Kosten beginnen und später die Kostenerstattung einklagen.
Bitte: Niemals auf eigene Faust irgendwas beantragen, die Begleittherapie ist dazu da, die einzelnen Schritte vorzubereiten und für die vollständigen Unterlagen zu sorgen! Schlecht geplante Anträge führen zu Ablehnungen, Frust und Zeitverschwendung.
Wie geht der MDK mit Intersexualität um? Weiterhin ein Rätsel. Ich weiß von Fällen, wo IS unter „Trans“ gesegelt sind, damit die Anträge überhaupt bearbeitet werden. Der MDK meint, dass bis jetzt noch nie Intersexuelle irgendwas beantragt hätten. Kunststück. Der Gentest beim Hormonarzt soll ja auch Intersexualität ausschließen. Nun: Wenn IS festgestellt wird, dann darf die Op (oder Mastek oder was immer) beim MDK beantragt werden, dann wird auch bewilligt.
Übrigens: Namens- und Personenstandsänderung beim Amtsgericht ist für IS ganz leicht, wenn das Ärzte-Attest eindeutig ist. Psychologische Gutachten sind nicht nötig. Da hätte es nicht den neuen Seehoferschen Schleichweg beim Standesamt gebraucht.
Übrigens: Wer sich beim Standesamt (oder beim Amtsgericht – mir noch nicht begegnet -) den „d“-Personenstand geholt hat (d=divers), hat beim MDK kein Problem. Den MDK interessiert das nicht.
Oder nicht-binär: Da scheint große Verwirrung zu herrschen. Ich habe von Fällen gehört, wo Transmänner vom MDK eigenmächtig auf F64.9 (=man weiß nicht so genau) umetikettiert und abgelehnt worden sind. Aber genau lesen: Ganz hinten im MDK-Schrieb stehen Kriterien für Transidentität, danach sind Nicht-Binäre (Diverse) richtige Transidenten, also F64.0.
Bisher auch ein Rätsel: Retransition (oder Detransition). Aus anderen Bundesländern höre ich, dass z.B. eine Jetzt-wieder-Frau mit Bart heumlaufen muss, weil der dortige MDK noch nie was von Retransition gehört hat. Stur bleiben, Widerspruch! Der Berliner MDK verspricht ordentliche Bearbeitung (wenn die eingereichten Unterlagen ordentlich sind).